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   BGH, 07.10.1975 - 1 StR 424/75   

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BGH, 07.10.1975 - 1 StR 424/75 (https://dejure.org/1975,8613)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1975 - 1 StR 424/75 (https://dejure.org/1975,8613)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1975 - 1 StR 424/75 (https://dejure.org/1975,8613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des formellen und des sachlichen Rechts - Voraussetzungen für eine vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.10.1966 - 5 StR 482/66

    Anforderungen an berufliche Verhinderung eines Schöffens bezüglich Erscheinung

    Auszug aus BGH, 07.10.1975 - 1 StR 424/75
    Die Befreiung des Hauptschöffen "aus den in seinen Schreiben angegebenen Gründen" kann der Senat nur daraufhin überprüfen, ob der Vorsitzende sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausübte (vgl. BGH NJW 1967, 165 Nr. 17; BGH, Urteile vom 23. März 1971 - 1 StR 469/70 - und vom 27. Mai 1975 - 1 StR 41/75).

    Die Bedeutung des Schöffenamtes für die Strafrechtspflege im allgemeinen und für die von einem Spruchkörper, in dem Schöffen mitwirken, zu entscheidende einzelne Strafsache im besonderen gebietet es, daß ein zur Dienstleistung berufener Laienrichter berufliche Interessen zurückstellt, wenn und soweit es ihm möglich und zumutbar ist (BGH NJW 1967, 165 Nr. 17; BGH, Urt. vom 23. März 1971 - 1 StR 469/70-; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. GVG § 54 Anm. 1).

  • BGH, 27.05.1975 - 1 StR 41/75

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 07.10.1975 - 1 StR 424/75
    Die Befreiung des Hauptschöffen "aus den in seinen Schreiben angegebenen Gründen" kann der Senat nur daraufhin überprüfen, ob der Vorsitzende sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausübte (vgl. BGH NJW 1967, 165 Nr. 17; BGH, Urteile vom 23. März 1971 - 1 StR 469/70 - und vom 27. Mai 1975 - 1 StR 41/75).

    Auf Grund des insoweit konkreten Vertrags durfte der Vorsitzende ohne weitere Nachprüfung davon ausgehen, daß der Hauptschöffe diese Tätigkeiten tatsächlich ausübt (vgl. BGH, Urt. vom 27. Mai 1975 - 1 StR 41/75).

  • BGH, 23.03.1971 - 1 StR 469/70

    Vorliegen einer "außerordentlichen Sitzung" - Verlegung der Sitzung anstatt

    Auszug aus BGH, 07.10.1975 - 1 StR 424/75
    Die Befreiung des Hauptschöffen "aus den in seinen Schreiben angegebenen Gründen" kann der Senat nur daraufhin überprüfen, ob der Vorsitzende sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausübte (vgl. BGH NJW 1967, 165 Nr. 17; BGH, Urteile vom 23. März 1971 - 1 StR 469/70 - und vom 27. Mai 1975 - 1 StR 41/75).

    Die Bedeutung des Schöffenamtes für die Strafrechtspflege im allgemeinen und für die von einem Spruchkörper, in dem Schöffen mitwirken, zu entscheidende einzelne Strafsache im besonderen gebietet es, daß ein zur Dienstleistung berufener Laienrichter berufliche Interessen zurückstellt, wenn und soweit es ihm möglich und zumutbar ist (BGH NJW 1967, 165 Nr. 17; BGH, Urt. vom 23. März 1971 - 1 StR 469/70-; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. GVG § 54 Anm. 1).

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 07.10.1975 - 1 StR 424/75
    Entscheidend ist, daß die Feststellungen die Annahme einer die Verurteilung rechtfertigenden Beschaffenheit der inneren Tatseite tragen und daß das Tatgericht von einer solchen Beschaffenheit überzeugt war (vgl. BGHSt 10, 208, 209).
  • BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67

    Trinkexzeß vor Einbruch - §§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung

    Auszug aus BGH, 07.10.1975 - 1 StR 424/75
    Die näheren Umstände des Tatablaufs brauchte er nicht in seine Vorstellung und seinen Willen aufzunehmen (vgl. BGHSt 17, 260, 262; 21, 381, 382; 23, 133, 135).
  • BGH, 09.10.1969 - 2 StR 376/69

    Vorsätzliche Tötung bei Entwicklung der bei Beginn des tödlichen Zustechens

    Auszug aus BGH, 07.10.1975 - 1 StR 424/75
    Die näheren Umstände des Tatablaufs brauchte er nicht in seine Vorstellung und seinen Willen aufzunehmen (vgl. BGHSt 17, 260, 262; 21, 381, 382; 23, 133, 135).
  • BGH, 19.12.1962 - 2 StR 571/62

    Vorliegen einer falschen Anschuldigung des wirklichen Namensträgers bei Angabe

    Auszug aus BGH, 07.10.1975 - 1 StR 424/75
    Die Gesetzesverletzung des Tatgerichts liegt aber nicht in einem Verstoß gegen die Aufklärungspflicht, wie die Revision meint, sondern in dem aus dem Widerspruch sich ergebenden sachlichrechtlichen Mangel (vgl. BGHSt 14, 162, 165; 15, 1, 3; 18, 204, 207; RGSt 77, 75, 79; Willms JR 1975, 52, 54).
  • BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60

    Ehepaar-Unfall - § 142 StGB, Abgrenzung Mittäter - Gehilfe, Beifahrer als

    Auszug aus BGH, 07.10.1975 - 1 StR 424/75
    Die Gesetzesverletzung des Tatgerichts liegt aber nicht in einem Verstoß gegen die Aufklärungspflicht, wie die Revision meint, sondern in dem aus dem Widerspruch sich ergebenden sachlichrechtlichen Mangel (vgl. BGHSt 14, 162, 165; 15, 1, 3; 18, 204, 207; RGSt 77, 75, 79; Willms JR 1975, 52, 54).
  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis

    Auszug aus BGH, 07.10.1975 - 1 StR 424/75
    Die Gesetzesverletzung des Tatgerichts liegt aber nicht in einem Verstoß gegen die Aufklärungspflicht, wie die Revision meint, sondern in dem aus dem Widerspruch sich ergebenden sachlichrechtlichen Mangel (vgl. BGHSt 14, 162, 165; 15, 1, 3; 18, 204, 207; RGSt 77, 75, 79; Willms JR 1975, 52, 54).
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus BGH, 07.10.1975 - 1 StR 424/75
    Die Gesetzesverletzung des Tatgerichts liegt aber nicht in einem Verstoß gegen die Aufklärungspflicht, wie die Revision meint, sondern in dem aus dem Widerspruch sich ergebenden sachlichrechtlichen Mangel (vgl. BGHSt 14, 162, 165; 15, 1, 3; 18, 204, 207; RGSt 77, 75, 79; Willms JR 1975, 52, 54).
  • BGH, 03.02.1961 - 4 StR 424/60

    Verhinderung des ordentlichen Vorsitzenden an der Führung des Vorsitzes aufgrund

  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines

    Der Vorsitzende durfte sich mit der Erklärung der Schöffin begnügen, wenn er sie für glaubhaft und weitere Nachforschungen für überflüssig hielt (vgl. zu § 54 GVG a.F.: BGH, Urteile vom 22.1.1975 - 1 StR 580/74; 27.5.1975 - 1 StR 41/75; 7.10.1975 - 1 StR 424/75; 3.2.1976 - 1 StR 768/75; 11.5.1976 - 1 StR 612/75; 31.5.1979 - 4 StR 182/79).
  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 612/75

    Strafbarkeit wegen versuchter Brandstiftung in Tateinheit mit

    Die Bedeutung des Schöffenamtes für die Strafrechtspflege im allgemeinen und für die von einem Spruchkörper, in dem Schöffen mitwirken, zu entscheidende einzelne Strafsache im besonderen gebietet es, daß ein zur Dienstleistung berufener Laienrichter berufliche Interessen zurückstellt, wenn und soweit es ihm möglich und zumutbar ist (BGH NJW 1967, 165 Nr. 17; BGH, Urt. vom 7. Oktober 1975 - 1 StR 424/75 - mit weiteren Nachweisen).

    Mit seinem konkreten und ausreichenden Vorbringen durfte sich der Vorsitzende begnügen, wenn er es für glaubhaft und infolgedessen weitere Nachprüfung für überflüssig hielt (vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 1 StR 41/75 - und vom 7. Oktober 1975 - 1 StR 424/75).

  • BGH, 03.02.1976 - 1 StR 768/75

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen Betrugs - Anforderungen an

    Das Revisionsgericht kann nicht sein Ermessen an die Stelle des Ermessens des Vorsitzenden des Tatgerichts setzen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1975 - 1 StR 424/75 - vgl. BGHSt 15, 390, 393).

    Die Bedeutung des Schöffenamtes für die Strafrechtspflege im allgemeinen und für die von einem Spruchkörper, in dem Schöffen mitwirken, zu entscheidende einzelne Strafsache im besonderen gebieten es, daß ein zur Dienstleistung einberufener Laienrichter berufliche Interessen zurückstellt, wenn und soweit es ihm möglich und zumutbar ist (BGH NJW 1967, 165; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1975 - 1 StR 424/75 - Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 54 GVG Anm. 1).

  • BGH, 30.03.1978 - 4 StR 1/78

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Entbindung vom Schöffenamt wegen

    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob der Rechtsbegriff der Verhinderung verkannt oder ob die Entbindung von der Dienstleistung willkürlich erfolgt ist (BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 1 StR 41/75 - und vom 7. Oktober 1975 - 1 StR 424/75).
  • BGH, 03.08.1979 - 2 StR 475/78

    Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung wegen Urlaubs - Befreiung des

    Diese Befreiung des Ergänzungsschöffen kann der Senat nur darauf überprüfen, ob der Vorsitzende sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt hat (vgl. BGH NJW 1967, 165); dagegen kann das Revisionsgericht nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des Vorsitzenden des Tatgerichts setzen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1975 - 1 StR 424/75 -).
  • BGH, 05.01.1977 - 2 StR 490/76

    Anforderungen an das Vorliegen eines Hinderungsgrundes bei einem Schöffen

    Berufliche Gründe rechtfertigen nur ausnahmsweise die Auffassung, daß ein Schöffe verhindert sei (BGH NJW 1967, 165; BGH, Urteile vom 7. Oktober 1975 - 1 StR 424/75; 21. Oktober 1975 - 5 StR 513/75; 3. Februar 1976 - 1 StR 768/75 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76).
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